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Firmung

Firmung

"Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist!" - mit diesen Worten und verbunden mit der Salbung mit Chrisamöl auf der Stirn, spendet der Bischof (jungen) Menschen das Sakrament der Firmung.

Der Begriff „Firmung“ kommt aus dem Lateinischen und heißt „Bestätigung“ oder „Bekräftigung". Ursprünglich ein Teil der Tauffeier Erwachsener, wird sie heute in der römisch-katholischen Kirche zumeist im späten Jugendalter gefeiert. Sie kann jedoch ebenso (jungen) Erwachsenen gespendet werden. Bei der Firmung wird dem Firmkandidaten der Beistand des Heiligen Geistes zugesagt, der dabei helfen soll, das Leben aus dem Glauben und in der Verbindung mit der Kirche zu gestalten. Dazu gehört auch die Bereitschaft, sich als Christ in Kirche und Gesellschaft zu engagieren und in Wort und Tat vom christlichen Glauben Zeugnis zu geben.

Gefirmt werden kann, wer bereits getauft ist und „unterrichtet und recht disponiert ist und die Taufversprechen zu erneuern vermag“ (Kirchenrecht: can. 889, § 2 CIC/1983). Der Firmung geht daher ein mehrmonatiger Vorbereitungsprozess in der Gemeinde/ im Seelsorgebereich voraus.

Bei uns in der Gemeinde wird gefirmt wer das 16. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Firmung vollendet hat.

Der Firmpate bzw. die Firmpatin soll den Firmkandidaten/-in in seinem bzw. ihrem Lebens- und Glaubensweg begleiten und unterstützen. Daher müssen Firmpaten katholisch und selbst gefirmt sein (vgl. can. 874 CIC/1983). Bei der Firmfeier treten sie mit den Firmkandidaten vor den Bischof und legen zum Zeichen ihrer Unterstützung die rechte Hand auf die Schulter der Firmkandidaten. Eltern können das Patenamt beim eigenen Kind nicht übernehmen.

Da die Firmung eine Sendung und Beauftragung darstellt, wird die Bereitschaft zur Firmung öffentlich im Firmgottesdienst vor der versammelten Gemeinde und dem Bischof als dem Haupt des Erzbistums (bzw. in seiner Vertretung vor einem Weihbischof oder in besonderen Fällen auch vor dem Pfarrer) erklärt.

Die Firmung wird in einem Gemeindegottesdienst gefeiert. Die Gestaltung geschieht in Absprache mit dem jeweiligen Bischof. Mittelpunkt des Gottesdienstes ist das persönliche Glaubensbekenntnis der Firmkandidaten/-innen, das "Gebet des Bischofs über die Firmlinge" und die Salbung des einzelnen Kandidaten/in mit Chrisam unter Auflegung der Hand. Dabei spricht der Bischof die Formel: "N.N., sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist".

Hier findet Ihr alle Termine zur aktuellen Firmvorbereitung

Weitere Infos über unsere Pastoralbüros

Pastoralbüro an St. Gereon

Franz-Boehm-Straße 6
40789 Monheim am Rhein

Öffnungszeiten:
Montag:           9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:         9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:      15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:    9:00 - 12:00 Uhr
Freitag:             9:00 - 12.00 Uhr

Pastoralbüro an St. Dionysius

Von-Ketteler-Straße 12
40789 Monheim am Rhein

Öffnungszeiten:
Mittwoch:         9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:   15:00 - 18:00 Uhr

Die Pastoralbüros sind in den
Herbstferien (14. bis 25. Oktober)
nur vormittags geöffnet.