Der Kirchenvorstand (KV) ist das Organ einer Körperschaft des öffentlichen Rechts: der Katholischen Kirchengemeinde. Er kümmert sich unter anderem um das Personal, die Liegenschaften und die Finanzen der Kirchengemeinde. Weiterhin sorgt er auch um die materiellen Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Kirche und die Kindertageseinrichtungen.
Der Kirchenvorstand ist das Verwaltungsorgan einer Kirchengemeinde, das gemäß der Kirchenverfassung mit Leitungs- und Verwaltungsaufgaben beauftragt ist und bildet zur besseren Wahrnehmung seiner Aufgaben gewöhnlich Ausschüsse für die verschiedenen
Themengebiete. Die Arbeit des KV wird durch staatliche Gesetze, Kirchenrecht und diözesane Ordnungen geregelt.
